Mehr verunglückte Radfahrende

Die Zahl der Verkehrstoten ist 2020 zurückgegangen. Allerdings ist bei den getöteten Radfahrenden erneut der geringste Rückgang zu verzeichnen. Entgegen dem Trend im Gesamtverkehr stieg 2020 die Zahl der verunglückten Radfahrenden an.

Radfahrer sollten wissen, was nach einem Unfall zu tun ist.
Entgegen dem Trend im Gesamtverkehr stieg 2020 die Zahl der verunglückten Radfahrenden an. © istock/ Jaques Palut

2.719 Menschen sind im Jahr 2020 bei Verkehrsunfällen gestorben, das hat das Statistische Bundesamt heute mitgeteilt. Das sind rund elf Prozent weniger als im Vorjahr.

Auch die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Radfahrenden ist gesunken (2019: 445, 2020:426), im Vergleich zu anderen Verkehrsarten aber am geringsten (-4,3 % gegenüber -10,7 % insgesamt). Innerhalb von Ortschaften starben mehr Radfahrerinnen und Radfahrer und mehr Fußgängerinnen und Fußgänger als Menschen in Pkw.

Anstieg bei Unfällen

Im Gegensatz zum Gesamtverkehr stieg 2020 die Zahl der verunglückten Radfahrerinnen und Radfahrer um 5,6 Prozent an (von 87.342 auf 92.247). Insbesondere bei den Fahrerinnen und Fahrer von Pedelecs stieg die Zahl deutlich um 43,4 Prozent (von 10.623 auf 15.236).

„Die Sicherheit für Radfahrende hat sich trotz guter Absichten der Bundesregierung nicht verbessert, weder durch die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung noch durch die Aktion Abbiegeassistent des BMVI. Die Radinfrastruktur ist weiterhin mangelhaft und völlig unterdimensioniert“, sagt ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters, „sichere Straßen für alle sind machbar. Es braucht vor allem den Mut, die Sicherheit aller Menschen höher zu priorisieren, als die Schnelligkeit des Autoverkehrs.“

Die meisten Fahrradunfälle ereignen sich laut Statistischem Bundesamt im Sommerhalbjahr, aber der Zeitraum, in dem viele Menschen Rad fahren hat sich in den vergangenen Jahren verlängert. Da immer mehr Menschen das Fahrrad für den Weg zur Ausbildung beziehungsweise zur Arbeit nutzen, gibt es an Wochentagen mehr Fahrradunfälle als am Wochenende, so das Statistische Bundesamt.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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