Durch sichere Radwege verliert niemand

Stellungnahme des ADFC Haltern und der Initiative „Haltern fahrradfreundlich“ zum Städtebaulichen Verkehrskonzept

Stellplatzangebot zu Spitzenzeiten
Stellplatzangebot zu Spitzenzeiten © ADFC Haltern am See

Am 17. November hat der Ausschuss Klima, Umwelt, Mobilität (KUMA) der Stadt Haltern das über zwei Jahre entwickelte Städtebauliche Verkehrskonzept für die Stadt Haltern am See beschlossen. Nun werden Befürchtungen laut, dass die darin vorgesehenen Verkehrsflächen für den Radverkehr die Parkplatzsituation für den Autoverkehr stark beeinträchtigen. Um die Debatte zu versachlichen, haben der ADFC Haltern am See und die Initiative Haltern-fahrradfreundlich die Zahlen aus dem Verkehrskonzept zusammengetragen und veranschaulicht.

Dem Verkehrskonzept liegt eine umfassende Parkraumhebung vom Frühherbst 2021 in einem Untersuchungsgebiet zwischen Bahnhof und St.-Sixtus-Hospital zugrunde. Dabei wurden sowohl gekennzeichnete Stellplätze als auch alle Straßenränder berücksichtigt, in denen kein Parkverbot besteht. Zu den größten Stoßzeiten am Freitag- und Samstagvormittag waren von den 1.917 Stellplätzen 70% belegt. Damit bleiben 575 auch in Stoßzeiten ungenutzt. Besonders gering war die Auslastung im Parkhaus Muttergottesstiege mit nur 36% maximaler Belegung. Das entspricht 135 Stellplätzen, die auch in Stoßzeiten ungenutzt bleiben.

Anders als in Nachbarstädten wie Dorsten, Dülmen oder Olfen gibt es in Halterns Innenstadtbereich bisher keine eigenen Flächen für den Radverkehr. Besonders auf den Durchgangsstraßen (B58, L551, K14) sind Radfahrer direkt dem KFZ-Verkehr ausgesetzt und damit stark gefährdet. Auch die Fahrradstraßen sind Mischgebiete, wenn auch theoretisch mit Vorrang für den Radverkehr.

Durch Schaffung von Radstreifen an Rochfordstraße und Schüttenwall, Übergängen an Lipptor, Weseler Tor und am Ende der Recklinghäuser Straße soll nun nach dem Willen des KUMA der Radverkehr sicherer und attraktiver werden. In den genannten Bereichen entfallen dadurch bis zu 50 gekennzeichnete Stellplätze. Zusätzlich werden die als Stellplatz genutzten Mehrzweckstreifen in Anspruch genommen: an der Rochfordstraße (relevant für Innenstadtbesucher) Platz von 32 Stellplätzen, am Schüttenwall (relevant für Anwohner) je nach Variante 17 bis 50 Stellplätze.
Ob die angegebene Obergrenze von 132 wegfallenden Stellplätzen tatsächlich erreicht wird, hängt noch von der konkreten baulichen Umsetzung ab. In der Summe sind es aber weniger als die dauerhaft unbenutzten Plätze allein im Parkhaus Muttergottesstiege.

Als Ausgleich wurden zudem insgesamt 137 neue Stellplätze auf dem (kostenfreien) Parkplatz am Schulzentrum geschaffen und an Pastors Kamp geplant. Außerdem fungiert die neue Park-App als Parkleitsystem, so dass direkt ein freier Parkplatz im gewünschten Zielbereich gefunden werden kann. Das Privileg des KFZ-Verkehrs jederzeit in Zielortnähe einen Stellplatz zu finden, bleibt in Haltern am See also bestehen.

Etwas anders sieht es am Schüttenwall aus, der vor allem von Anwohnern genutzt wird. Hier ist die Entscheidung über die Umsetzungsvariante noch nicht gefallen. Nach einer akzeptablen Lösung für das Anwohnerparken wird gesucht.

Fazit: Erstmals werden in Halterns Innenstadt sichere Verkehrsflächen für den Radverkehr geschaffen. Stellplätze, die dadurch entfallen, werden durch das nicht ausgeschöpfte Stellplatzangebot sowie neu geschaffene Parkplätze überkompensiert. Da selbst in Stoßzeiten nur eine Auslastung von 70% erreicht wird, stehen für Besucher jederzeit freie Stellplätze in Zielortnähe zur Verfügung. Eine Parkleit-App hilft diese schnell aufzufinden.

Jahrzehntelang drehte sich Stadtplanung in Deutschland nur ums Auto. Auch Haltern ist autogerecht ausgerichtet, wovon riesige versiegelte Flächen für den ruhenden Verkehr zeugen. Wenn nun dem Radverkehr etwas mehr Platz und Sicherheit eingeräumt wird, geht es nicht um Auto gegen Fahrrad, sondern darum, unsere Städte lebenswerter zu machen, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Davon profitiert nicht zuletzt der Einzelhandel und die Gastronomie.


https://halternamsee.adfc.de/neuigkeit/durch-sichere-radwege-verliert-niemand

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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